EET

Nach dem Verkaufsregistrierungsgesetz ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Quittung auszustellen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, den erhaltenen Umsatz online beim Steuerverwalter zu registrieren. Bei technischem Ausfall dann spätestens innerhalb von 48 Stunden.

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